Artenschutz, Biotopentwicklung
Artenschutzprüfungen sowie naturschutzfachliche Planungen und Gutachten gehören zur Kernkompetenz des Büros.
Der Artenschutz hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Bei allen genehmigungs- und zulassungspflichtigen Vorhaben sind neben der Eingriffsregelung die artenschutzrechtlichen Belange gem. § 44-45 BNatSchG zu berücksichtigen. Neben der wissenschaftlich fundierten Erfassung von Fauna und Flora sind auch die Planung sowie die Betreuung von Artenschutz- und Biotopentwicklungsmaßnahmen in der Umsetzung Bestandteil des Aufgabenbereiches. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgt häufig durch ein entsprechendes Monitoring. Neben vorhaben- und planungsbezogenen Projekten werden auch Beiträge zu ornithologischen Forschungsprojekten und Fachveröffentlichungen erstellt.
Leistungsspektrum:
- Artenschutzrechtliche Fachbeiträge und Gutachten
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen
- Pflege- und Entwicklungspläne
- Planung und Bauüberwachung von Artenschutz- und Biotopentwicklungsmaßnahmen
- Biotopkartierungen, Vegetationskartierungen
- Faunistische Kartierungen (Vögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Libellen u. a.)
- Ornithologische Gutachten und Forschungsvorhaben
- Planung und Umsetzung von CEF-Maßnahmen
- Monitoring, Effizienzkontrolle
- Ökologische Baubegleitung