Artenschutz, Biotopentwicklung

Artenschutzprüfungen sowie naturschutzfachliche Planungen und Gutachten gehören zur Kernkompetenz des Büros.
Der Artenschutz hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Bei allen genehmigungs- und zulassungspflichtigen Vorhaben sind neben der Eingriffsregelung die artenschutzrechtlichen Belange gem. § 44-45 BNatSchG zu berücksichtigen. Neben der wissenschaftlich fundierten Erfassung von Fauna und Flora sind auch die Planung sowie die Betreuung von Artenschutz- und Biotopentwicklungsmaßnahmen in der Umsetzung Bestandteil des Aufgabenbereiches. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgt häufig durch ein entsprechendes Monitoring. Neben vorhaben- und planungsbezogenen Projekten werden auch Beiträge zu ornithologischen Forschungsprojekten und Fachveröffentlichungen erstellt.

Leistungsspektrum:

  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge und Gutachten
  • FFH-Verträglichkeitsprüfungen
  • Pflege- und Entwicklungspläne
  • Planung und Bauüberwachung von Artenschutz- und Biotopentwicklungsmaßnahmen
  • Biotopkartierungen, Vegetationskartierungen
  • Faunistische Kartierungen (Vögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Libellen u. a.)
  • Ornithologische Gutachten und Forschungsvorhaben
  • Planung und Umsetzung von CEF-Maßnahmen
  • Monitoring, Effizienzkontrolle
  • Ökologische Baubegleitung

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