Artenschutzrechtliche Gebäudeuntersuchung in einem Gewerbegebiet in Erkelenz

In einem Gewerbegebiet in Erkelenz soll ein Gebäudekomplex abgerissen werden. Es handelt sich um mehrere Lagerhallen, eine Werkstatt und einen Verwaltungsbereich, die von versiegelten Flächen, einzelnen Gehölzen und Ackerflächen umschlossen werden.

Das Grundstück soll neu bebaut und komplett umgestaltet werden. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung des Abrissvorhabens ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen in §§ 44-45 BNatSchG.

Das Büro Hahn erstellte den notwendigen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Hierzu erfolgte eine detaillierte Gebäudekontrolle um ein Vorkommen von „planungsrelevanten” oder „besonders geschützten“ Arten, wie Fledermäusen oder Gebäude brütenden Vogelarten, auszuschließen. Außerdem sind in den Abendstunden Detektorbegehungen zur Kartierung der Fledermäuse durchgeführt worden.

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