Windenergieanlage Dorsten Hedgenstraße

Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und faunistische Kartierungen

In Dorsten-Östrich soll im Umfeld bestehender Windenergieanlage eine weitere Anlage errichtet werden. Dazu wurden die für das Genehmigungsverfahren erforderlichen landschafts- und umweltplanerischen Beiträge erstellt.

Kartierungen der Brut- und Gastvögel sowie der Fledermäuse bilden die Grundlage für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Betroffenheiten „planungsrelevanter“ Brutvogelarten oder Durchzügler konnten im Auswirkungsbereich der Anlage nicht festgestellt werden. Bei einigen Fledermausarten besteht ein erhöhtes Kollisionsrisikos an Windenergieanlagen. Um betriebsbedingte Tötungen oder Verletzungen von Fledermäusen zu vermeiden, werden die Betriebszeiten standortspezifisch angepasst. In Nächten mit prognostizierter hoher Fledermausaktivität in Rotorhöhe erfolgt eine zeitweilige Abschaltung der Windenergieanlage.

Hinsichtlich der Eingriffe beeinträchtigen Windenergieanlagen vorrangig das Landschaftsbild, da sie weit in Landschaft hineinwirken. Die flächenhaften Eingriffe fallen demgegenüber oft sehr gering aus. Zur Ermittlung der Kompensationsflächengröße wurde ein Radius von 10 km um den geplanten Anlagenstandort betrachtet. Aufbauend auf einer Sichtanalyse mit einem Geografischen Informationssystem erfolgte die Berechnung nach dem Verfahren „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“.

Zum Ausgleich der entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft wird eine Obstwiese mit umgebender Hecke angelegt und dauerhaft erhalten.

Ort:

Dorsten

Auftraggeber:

WKA Östrich GbR

Zeitraum:

2012-2013

Untersuchungsraum:

Radius 1 km bis 10 km (Landschaftsbild)


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